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Von A-Z
Geschäft- und Lieferbedingungen
ROMEKO Handelsvertretung
Inh. Rolf-Dieter Koch
1. Die Regelung aller Geschäftsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns erfolgt nur auf Grundlage der nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen.
A Lieferung
2. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn von uns schriftlich Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt und angenommen worden ist.
3. Die Ausführung der Bestellung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Die Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich. Etwaige Terminüberschreitungen rechtfertigen keine Schadensersatzansprüche. Betriebsstörungen und von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten entbinden uns von der Verpflichtung zur Lieferung, berechtigen den Kunden aber nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Die Waren werden in einwandfreiem Zustand geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich beim Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels direkt der ROMEKO Handelsvertretung vorzutragen. Nach Ablauf von 7 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen, die Ware gilt als mangelfrei geliefert. Die ROMEKO Handelsvertretung ersetzt solche Schäden, die nachweislich durch ihr Verschulden entstanden sind. Ansprüche aus Folgeschäden sind ausgeschlossen. Schäden infolge unsachgemäßer Beförderung, Behandlung und Lagerung durch den Kunden gehen selbstverständlich nicht zu Lasten der Firma ROMEKO Handelsvertretung.
5. Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet. Lieferungen innerhalb Deutschlands werden durch den Anbieter mit 12,40 EUR je 12 Flaschen Versandkosten vorgenommen. Mit der Ankunft der Lieferung beim Kunden geht die Gefahr auf den Käufer über. Eine Abholung der Ware ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, möglich und die Versandkostenanteile entfallen.
B Zahlungen
Alle Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und erfolgen in jedem Fall nur mit Vorkasse.
6. Die Firma ROMEKO Handelsvertretung behält sich ausdrücklich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller sonstigen gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen vor. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen.
C Erfüllungsort und Gerichtsstand
7. Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und sonstige Vertragsverpflichtungen ist Laatzen.
8. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten mit Kaufleuten - auch für Wechsel und Scheckklagen - ist Hannover.
9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Eine etwa unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die der unwirksamen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung weitestgehend entspricht.
Laatzen, September 2005
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